Non-Compliance-Geräte
Zusätzlich zu den herausnehmbaren und festen Zahnspangen sind zur Korrektur einiger Fehlstellungen weitere Apparaturen notwendig. „Non-Compliance“ bedeutet in diesem Fall, dass keine aktive Mitarbeit des Patienten im Sinne von regelmäßigen Tragezeiten erforderlich ist – die Apparaturen werden fest verankert und verbleiben im Mund, bis die gewünschte Korrektur erzielt ist. Sie sind sehr effektiv und wesentlich unauffälliger als eine Außenzahnspange.
Non-Compliance-Geräte im Überblick:
- Mini-Implantate
- Gaumennahterweiterungsapparatur
- Herbstscharnier
- Lingualbogen, Palatinalbogen
Weitere Informationen zu Miniimplantaten und Co. geben wir Ihnen gern persönlich.